Standesamt Unterschwaningen Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Unterschwaningen. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Unterschwaningen gesetzlich die Geburt einer Person in Unterschwaningen und beinhaltet zentrale Daten wie Name, Datum der Geburt, Ort der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Unterschwaningen

Standesamt Unterschwaningen
Wittelshofener Straße 30
91725 Ehingen


Mail:
standesamt@unterschwaningen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Unterschwaningen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Unterschwaningen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Unterschwaningen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@unterschwaningen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Unterschwaningen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Unterschwaningen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Unterschwaningen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Unterschwaningen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Unterschwaningen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Unterschwaningen

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Unterschwaningen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Unterschwaningen beantragen.

Hier sind ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Unterschwaningen das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Arten von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Unterschwaningen einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Unterschwaningen

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine dokumentierte, gewöhnlich legitim zulässige, untermauerte Form eines Bündnisses von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Unterschwaningen anzeigen und die dazu wichtigen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Unterschwaningen erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Unterschwaningen sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Unterschwaningen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Unterschwaningen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.