Standesamt Gmund a.Tegernsee

Anschrift

Standesamt Gmund a.Tegernsee
Postfach 86
83701 Gmund a.Tegernsee


Mail:
standesamt@gmund-a-tegernsee.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gmund a.Tegernsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gmund-a-tegernsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gmund a.Tegernsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gmund a.Tegernsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gmund a.Tegernseegeborene Personen beim Standesamt Gmund a.Tegernsee zu beantragen.

Anbei verschiedene generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Amt Gmund a.Tegernsee die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Arten der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet für vielfältige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Gmund a.Tegernsee eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gmund a.Tegernsee

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine dokumentierte, meistenteils legitim legale, festgemachte Basis einer Beziehung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Gmund a.Tegernsee anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell bei der Behörde in Gmund a.Tegernsee vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andere Belege relevant sein! Das Stadtbüro in Gmund a.Tegernsee ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gmund a.Tegernsee schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.