Standesamt Schwifting Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Schwifting. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Schwifting amtlich die Geburt einer Person in Schwifting und beinhaltet wichtige Daten wie Name, Geburtstag, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Schwifting

Standesamt Schwifting
Weilheimer Straße 2
86932 Pürgen


Mail:
standesamt@schwifting.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Schwifting Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Schwifting Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwifting vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwifting.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwifting.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwifting

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Schwifting
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Schwifting
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Schwifting
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Schwifting

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Schwifting geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schwifting eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind mehrere Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Schwifting das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Sorten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Schwifting einen Ersatz anfordern. Dafür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwifting

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, überwiegend zulässig statthafte, untermauerte Kennzeichung einer Verbindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Schwifting anzeigen und die dazu relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Schwifting vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Amt in Schwifting beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schwifting schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.