Standesamt Schönau a.d.Brend

Anschrift

Standesamt Schönau a.d.Brend
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale


Mail:
standesamt@schoenau-a-d-brend.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönau a.d.Brend vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenau-a-d-brend.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönau a.d.Brend.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönau a.d.Brend

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Schönau a.d.Brend geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schönau a.d.Brend eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Schönau a.d.Brend die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Versionen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Schönau a.d.Brend eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönau a.d.Brend

Definition

Eine Ehe beschreibt eine amtliche, überwiegend zulässig geregelte, gestärkte Begründung eines Verbunds mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Schönau a.d.Brend aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie selber beim Standesamt Schönau a.d.Brend vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Schönau a.d.Brend stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.