Standesamt Bindlach
Anschrift
Standesamt Bindlach
Rathausplatz 1
95463 Bindlach
Mail: standesamt@bindlach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bindlach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bindlach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bindlach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Bindlach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bindlachgeborene Personen beim Standesamt Bindlach zu beantragen.
Hier sind einige wenige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Bindlach das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Versionen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Neubestellung
Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Bindlach einen Ersatz beantragen. Hierfür werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Bindlach
Definition
Eine Vermählung bildet eine amtliche, überwiegend rechtlich geregelte, belegte Begründung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Bindlach einleiten und die hierbei unerlässlichen Dokumente beziehen. Generell sollten Sie direkt beim Amt in Bindlach auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Bindlach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bindlach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Bindlach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bindlach auf Wikipedia.
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