Standesamt Gebenbach Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Gebenbach. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Gebenbach Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Gebenbach und beinhaltet wichtige Daten wie Vor- und Nachname, Datum der Geburt, Geburtsort sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Gebenbach

Standesamt Gebenbach
Herbert-Falk-Straße 5
92256 Hahnbach


Mail:
standesamt@gebenbach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Gebenbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Gebenbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gebenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gebenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gebenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gebenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Gebenbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Gebenbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Gebenbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Gebenbach

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Gebenbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Gebenbach beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Gebenbach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Gebenbach eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gebenbach

Definition

Eine Heirat definiert eine anerkannte, überwiegend zulässig zugestandene, belegte Erklärung einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt Gebenbach anzeigen und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Standesamt Gebenbach erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht in Gebenbach sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Gebenbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.