Standesamt Gaißach

Anschrift

Standesamt Gaißach
Bahnhofstraße 8
83674 Gaißach


Mail:
standesamt@gaissach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gaißach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gaissach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gaißach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gaißach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Gaißach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gaißach geboren sind.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Gaißach die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Arten der Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Gaißach einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gaißach

Definition

Eine Heirat beschreibt eine anerkannte, vorwiegend rechtens zulässige, gefestigte Form eines Beisammenseins von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Gaißach erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Gaißach erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Standesamt in Gaißach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.