Standesamt Burghaslach

Anschrift

Standesamt Burghaslach
Kirchplatz 12
96152 Burghaslach


Mail:
standesamt@burghaslach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burghaslach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burghaslach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burghaslach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burghaslach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Burghaslach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Burghaslach eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Burghaslach das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei verschiedene Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Burghaslach eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burghaslach

Definition

Eine Trauung benennt eine begründete, gewöhnlich gerecht statthafte, belegte Erklärung einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Burghaslach erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente erhalten. Generell müssen Sie direkt beim Amt in Burghaslach auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Burghaslach sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Amt in Burghaslach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Burghaslach schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.