Standesamt Kastl (Lauterachtal) Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Standesamt Kastl (Lauterachtal) Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Standesamt Kastl (Lauterachtal) Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Kastl (Lauterachtal) und beinhaltet entscheidende Daten wie Namensangabe, Datum der Geburt, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kastl (Lauterachtal)

Standesamt Kastl (Lauterachtal)
Marktplatz 1
92280 Kastl


Mail:
standesamt@kastl-lauterachtal.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kastl (Lauterachtal) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kastl (Lauterachtal) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kastl (Lauterachtal) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kastl-lauterachtal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kastl (Lauterachtal).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kastl (Lauterachtal)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kastl (Lauterachtal)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kastl (Lauterachtal)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kastl (Lauterachtal)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kastl (Lauterachtal)

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Kastl (Lauterachtal)geboren wurden, beim Standesamt Kastl (Lauterachtal) beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie verschiedene generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Kastl (Lauterachtal) die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen der Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird bei diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Kastl (Lauterachtal) eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kastl (Lauterachtal)

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine erklärte, vorwiegend zulässig erlaubte, gefestigte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung beim Amt in Kastl (Lauterachtal) einleiten und die hierfür erforderlichen Dokumente beziehen. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim Standesamt Kastl (Lauterachtal) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Kastl (Lauterachtal) antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage vonnöten sein! Ihr Trauamt in Kastl (Lauterachtal) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kastl (Lauterachtal) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.