Standesamt Bürgstadt

Anschrift

Standesamt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt


Mail:
standesamt@buergstadt.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bürgstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buergstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bürgstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bürgstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Bürgstadt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bürgstadt geboren sind.

Nachfolgend finden Sie mehrere generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen auch die Eltern selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamt Bürgstadt die Urkunde aus. Es existieren verschiedenartige Formen der Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird benötigt für diverse Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Bürgstadt eine neue Urkunde bitten. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bürgstadt

Definition

Eine Ehe benennt eine behördliche, überwiegend rechtlich statthafte, gesicherte Erklärung einer Bindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt in Bürgstadt erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Bürgstadt vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Bürgstadt antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen gefordert sein! Ihr Standesamt in Bürgstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bürgstadt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.