Standesamt Garching a.d.Alz

Anschrift

Standesamt Garching a.d.Alz
Postfach 1160
84514 Garching a.d.Alz


Mail:
standesamt@garching-a-d-alz.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Garching a.d.Alz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@garching-a-d-alz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Garching a.d.Alz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Garching a.d.Alz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Garching a.d.Alz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Garching a.d.Alz geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Garching a.d.Alz die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Arten der Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Garching a.d.Alz eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Garching a.d.Alz

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine amtliche, zumeist legitim zulässige, gestärkte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt Garching a.d.Alz erklären und die dazu relevanten Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Garching a.d.Alz erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Garching a.d.Alz antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege relevant sein! Das Trauamt in Garching a.d.Alz informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.