Standesamt Ofterschwang
Anschrift
Standesamt Ofterschwang
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
Mail: standesamt@ofterschwang.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ofterschwang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ofterschwang.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ofterschwang.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Ofterschwang
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Ofterschwang geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Ofterschwang beantragen.
Im Weiteren sind ein paar allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Ofterschwang die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Sorten der Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendung
Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Wenn das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Ofterschwang eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Ofterschwang
Definition
Eine Heirat definiert eine behördliche, meistenteils legitim legale, verankerte Form einer Vereinigung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Ofterschwang aufnehmen und die dafür relevanten Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Standesamt Ofterschwang auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Ofterschwang sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Amt in Ofterschwang beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ofterschwang zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Ofterschwang
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Ofterschwang auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Fischen i.Allgäu.
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