Standesamt Buchbach Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Buchbach. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Buchbach offiziell die Geburt einer Person in Buchbach und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Datum der Geburt, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Buchbach

Standesamt Buchbach
Postfach 53
84428 Buchbach


Mail:
standesamt@buchbach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Buchbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Buchbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Buchbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buchbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Buchbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Buchbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Buchbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Buchbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Buchbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Buchbach

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Buchbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Buchbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei verschiedene allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können auch die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Buchbach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Buchbach eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Buchbach

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine dokumentierte, meistenteils gesetzlich zugestandene, gefestigte Begründung einer Vereinigung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Buchbach aufnehmen und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Standesamt Buchbach vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Buchbach antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Standesamt in Buchbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.