Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach

Anschrift

Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach
Postfach 1160
84057 Ergoldsbach


Mail:
standesamt@bayerbach-b-ergoldsbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bayerbach-b-ergoldsbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bayerbach b.Ergoldsbachgeboren wurden, beim Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach das Dokument aus. Es finden sich verschiedenartige Typen der Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Bayerbach b.Ergoldsbach eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach

Definition

Eine Vermählung definiert eine begründete, gewöhnlich gerecht legale, gesicherte Kennzeichung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt Bayerbach b.Ergoldsbach anmelden und die dazu notwendigen Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie selber beim Amt in Bayerbach b.Ergoldsbach antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Bayerbach b.Ergoldsbach antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Bayerbach b.Ergoldsbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.