Standesamt Gars a.Inn
Anschrift
Standesamt Gars a.Inn
Hauptstraße 3
83536 Gars a.Inn
Mail: standesamt@gars-a-inn.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gars a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gars-a-inn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gars a.Inn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gars a.Inn
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gars a.Inngeborene Personen beim Standesamt Gars a.Inn zu beantragen.
Anbei verschiedene allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Gars a.Inn die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Versionen der Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Verwendung
Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Falls die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Gars a.Inn eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gars a.Inn
Definition
Eine Verehelichung definiert eine amtliche, vorwiegend gesetzlich legale, gefestigte Basis einer Bindung mehrerer Einzelnen.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Gars a.Inn einleiten und die dafür notwendigen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Amt in Gars a.Inn erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Gars a.Inn ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Gars a.Inn
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gars a.Inn auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gars a.Inn.
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