Standesamt Obersüßbach

Anschrift

Standesamt Obersüßbach
Am Rathaus 6
84095 Furth


Mail:
standesamt@obersuessbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Obersüßbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@obersuessbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Obersüßbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Obersüßbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Obersüßbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Obersüßbach geboren sind.

Hier sind einige allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Obersüßbach die Urkunde aus. Es bieten sich diverse Formen der Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Obersüßbach einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Obersüßbach

Definition

Eine Verehelichung definiert eine amtliche, meistenteils rechtens statthafte, gefestigte Kennzeichung einer Verbindung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt Obersüßbach anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere holen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Obersüßbach erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Obersüßbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Obersüßbach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.