Standesamt Regenstauf Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Regenstauf. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Regenstauf formell die Geburt einer Person in Regenstauf und beinhaltet bedeutende Daten wie Bezeichnung, Geburtsdatum, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Regenstauf

Standesamt Regenstauf
Postfach 130
93122 Regenstauf


Mail:
standesamt@regenstauf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Regenstauf Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Regenstauf Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Regenstauf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@regenstauf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Regenstauf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Regenstauf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Regenstauf
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Regenstauf
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Regenstauf
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Regenstauf

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Regenstauf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Regenstauf beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Regenstauf das Dokument aus. Es finden sich mannigfaltige Sorten von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Regenstauf eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Regenstauf

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine amtliche, meistenteils rechtlich rechtmäßige, gesicherte Begründung einer Bindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Regenstauf anmelden und die dazu unerlässlichen Nachweise. besorgen. Generell müssen Sie persönlich im Regenstauf antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Regenstauf antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Regenstauf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Regenstauf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.