Standesamt Hausen (Fladungen)

Anschrift

Standesamt Hausen (Fladungen)
Marktplatz 1
97650 Fladungen


Mail:
standesamt@fladungen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hausen (Fladungen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fladungen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hausen (Fladungen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen (Fladungen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Hausen (Fladungen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hausen (Fladungen) geboren sind.

Anbei einige wenige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Hausen (Fladungen) die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Arten der Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Hausen (Fladungen) einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hausen (Fladungen)

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, meistens juristisch rechtmäßige, gestärkte Basis eines Verbunds zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat bei der Behörde in Hausen (Fladungen) aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere erhalten. Generell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Hausen (Fladungen) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen wichtig sein! Ihr Amt in Hausen (Fladungen) berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hausen (Fladungen) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Hausen (Fladungen)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Rhön-Grabfeld

Höhe
414 m ü. NHN

Fläche
46,34 km2

Einwohner
2192 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
47 Einwohner je km2

Postleitzahl
97650

Vorwahl
09778

KFZ Kennzeichen
NES, KÖN, MET

Gemeindeschlüssel
09 6 73 123

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Hausen (Fladungen)

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Wegweiser:

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