Standesamt Gstadt a.Chiemsee Geburtsurkunde

Hier finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Gstadt a.Chiemsee. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Gstadt a.Chiemsee verbindlich die Geburt einer Person in Gstadt a.Chiemsee und beinhaltet wichtige Daten wie Personenname, Tag der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Gstadt a.Chiemsee

Standesamt Gstadt a.Chiemsee
Gollenshausener Straße 1
83254 Breitbrunn a.Chiemsee


Mail:
standesamt@gstadt-a-chiemsee.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Gstadt a.Chiemsee Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Gstadt a.Chiemsee Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gstadt a.Chiemsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gstadt-a-chiemsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gstadt a.Chiemsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gstadt a.Chiemsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Gstadt a.Chiemsee
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Gstadt a.Chiemsee
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Gstadt a.Chiemsee
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Gstadt a.Chiemsee

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Gstadt a.Chiemseegeboren wurden, beim Standesamt Gstadt a.Chiemsee beantragt werden.

Hier sind einige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Gstadt a.Chiemsee das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Arten der Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für verschiedene bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Gstadt a.Chiemsee eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gstadt a.Chiemsee

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine behördliche, gewöhnlich legitim legale, gefestigte Kennzeichung eines Bündnisses mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt Gstadt a.Chiemsee erklären und die hierbei unerlässlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Gstadt a.Chiemsee antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Gstadt a.Chiemsee sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Gstadt a.Chiemsee ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.