Standesamt Kirchweidach Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Kirchweidach. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Kirchweidach offiziell die Geburt einer Person in Kirchweidach und beinhaltet entscheidende Daten wie Namensangabe, Datum der Geburt, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kirchweidach

Standesamt Kirchweidach
Hauptstraße 21
84558 Kirchweidach


Mail:
standesamt@kirchweidach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kirchweidach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kirchweidach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchweidach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchweidach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchweidach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchweidach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kirchweidach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kirchweidach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kirchweidach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kirchweidach

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Kirchweidach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kirchweidach eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind mehrere generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Kirchweidach das Dokument aus. Es bieten sich variantenreiche Sorten der Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Kirchweidach eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchweidach

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine amtliche, weitgehend gesetzlich statthafte, untermauerte Grundlage einer Verbindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt in Kirchweidach anmelden und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Amt in Kirchweidach erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Kirchweidach sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Kirchweidach berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kirchweidach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.