Standesamt Erlenbach am Main

Anschrift

Standesamt Erlenbach am Main
Bahnstraße 26
63906 Erlenbach am Main


Mail:
standesamt@stadt-erlenbach.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erlenbach am Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-erlenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erlenbach am Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Erlenbach am Main

Definition

Eine Verehelichung definiert eine erklärte, zumeist gerecht rechtmäßige, festgemachte Bestätigung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Erlenbach am Main aufnehmen und die dazu wichtigen Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Erlenbach am Main vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Erlenbach am Main. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Erlenbach am Main angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.

 

Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

Stammen Sie aus dem Ausland?

Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen Termin für die Trauung festlegen.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind abzugeben:

 Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Erlenbach am Main berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Erlenbach am Main zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Erlenbach am Main

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Miltenberg

Höhe
129 m ü. NHN

Fläche
16,31 km2

Einwohner
10.256 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
629 Einwohner je km2

Postleitzahl
63906

Vorwahl
09372

KFZ Kennzeichen
MIL, OBB

Gemeindeschlüssel
09 6 76 122

Bürgermeister
Michael Berninger[2] (CSU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

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Erlenbach am Main

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