Standesamt Kirchehrenbach Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie relevanten Informationen zur Standesamt Kirchehrenbach Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Kirchehrenbach Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Kirchehrenbach und beinhaltet relevante Daten wie Personenname, Geburtstag, Stätte der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kirchehrenbach

Standesamt Kirchehrenbach
Hauptstraße 53
91356 Kirchehrenbach


Mail:
standesamt@kirchehrenbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kirchehrenbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kirchehrenbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchehrenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchehrenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchehrenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchehrenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kirchehrenbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kirchehrenbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kirchehrenbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kirchehrenbach

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Kirchehrenbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kirchehrenbach beantragen.

Anbei zahlreiche allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Kirchehrenbach das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Formen von Geburtsnachweisen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Kirchehrenbach eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchehrenbach

Definition

Eine Heirat bildet eine begründete, weitgehend gesetzlich erlaubte, gestärkte Form einer Beziehung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Kirchehrenbach aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Amt in Kirchehrenbach auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Heirat bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten gefordert sein! Das Stadtbüro in Kirchehrenbach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.