Standesamt Ustersbach Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Standesamt Ustersbach Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Ustersbach formell die Geburt einer Person in Ustersbach und beinhaltet entscheidende Daten wie Name, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Ustersbach

Standesamt Ustersbach
Hauptstraße 31
86459 Gessertshausen


Mail:
standesamt@ustersbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Ustersbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Ustersbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ustersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ustersbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ustersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ustersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Ustersbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Ustersbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Ustersbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Ustersbach

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Ustersbachgeboren wurden, beim Standesamt Ustersbach beantragt werden.

Hier sind ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem können ebenso die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Ustersbach die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Ustersbach eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ustersbach

Definition

Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, meistens gerecht zugestandene, gesicherte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Ustersbach einleiten und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell sollten Sie direkt bei der Behörde in Ustersbach vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Stadtbüro in Ustersbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.