Standesamt Bodenkirchen

Anschrift

Standesamt Bodenkirchen
Ebenhauserstraße 1
84155 Bodenkirchen


Mail:
standesamt@bodenkirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bodenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bodenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bodenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bodenkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bodenkirchengeborene Personen beim Standesamt Bodenkirchen zu beantragen.

Hier sind ein paar generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Bodenkirchen die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Arten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Bodenkirchen eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bodenkirchen

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, meistens legitim erlaubte, gefestigte Basis eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Bodenkirchen aufnehmen und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente erhalten. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Bodenkirchen auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Bodenkirchen antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen wichtig sein! Das Standesamt in Bodenkirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.