Standesamt Egg a.d.Günz Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie wichtigen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Egg a.d.Günz. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Egg a.d.Günz Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Egg a.d.Günz und beinhaltet relevante Daten wie Personenname, Tag der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Egg a.d.Günz

Standesamt Egg a.d.Günz
Postfach 1146
87725 Babenhausen


Mail:
standesamt@egg-a-d-guenz.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Egg a.d.Günz Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Egg a.d.Günz Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Egg a.d.Günz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@egg-a-d-guenz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Egg a.d.Günz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Egg a.d.Günz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Egg a.d.Günz
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Egg a.d.Günz
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Egg a.d.Günz
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Egg a.d.Günz

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Egg a.d.Günz geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Egg a.d.Günz beantragen.

Hier sind ein paar allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Egg a.d.Günz die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Arten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt bei vielfältige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Egg a.d.Günz eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Egg a.d.Günz

Definition

Eine Vermählung definiert eine erklärte, weitgehend zulässig zulässige, untermauerte Begründung einer Verbindung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt in Egg a.d.Günz einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich sollten Sie direkt im Egg a.d.Günz erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Egg a.d.Günz sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Egg a.d.Günz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.