Standesamt Pürgen Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie umfassende Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Pürgen. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Pürgen verbindlich die Geburt einer Person in Pürgen und beinhaltet zentrale Daten wie Namensangabe, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Pürgen

Standesamt Pürgen
Weilheimer Straße 2
86932 Pürgen


Mail:
standesamt@puergen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Pürgen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Pürgen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pürgen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@puergen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pürgen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pürgen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Pürgen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Pürgen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Pürgen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Pürgen

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Pürgen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Pürgen eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Pürgen die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Sorten der Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet bei vielfältige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Pürgen eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür werden in der Regel persönliche Daten sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pürgen

Definition

Eine Ehe beschreibt eine behördliche, zumeist gesetzlich zugestandene, belegte Kennzeichung einer Verbindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Pürgen aufnehmen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Amt in Pürgen erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Das Stadtbüro in Pürgen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Pürgen zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.