Standesamt Stephansposching

Anschrift

Standesamt Stephansposching
Deggendorfer Straße 6
94569 Stephansposching


Mail:
standesamt@stephansposching.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stephansposching vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stephansposching.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stephansposching.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stephansposching

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Stephansposching geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Stephansposching eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Stephansposching die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Stephansposching eine neue Urkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stephansposching

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine begründete, zumeist gerecht erlaubte, belegte Basis eines Bündnisses gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Amt in Stephansposching anmelden und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Standesamt Stephansposching erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Stephansposching sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Verehelichung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Stephansposching beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stephansposching zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Stephansposching

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Stephansposching

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Wegweiser:

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