Standesamt Ampfing

Anschrift

Standesamt Ampfing
Schweppermannstraße 1
84539 Ampfing


Mail:
standesamt@ampfing.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ampfing vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ampfing.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ampfing.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ampfing

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Ampfing geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Ampfing eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Ampfing die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt für vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Ampfing eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ampfing

Definition

Eine Heirat beschreibt eine anerkannte, überwiegend rechtlich legale, untermauerte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Ampfing erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Standesamt Ampfing auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Ampfing informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ampfing zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.