Standesamt Arnbruck

Anschrift

Standesamt Arnbruck
Gemeindezentrum 1
93471 Arnbruck


Mail:
standesamt@arnbruck.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Arnbruck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@arnbruck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Arnbruck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Arnbruck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Arnbruck geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Arnbruck eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind mehrere grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Arnbruck die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Kategorien der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet zu verschiedene administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Arnbruck eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Arnbruck

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, vorwiegend gesetzlich erlaubte, gestärkte Erklärung einer Vereinigung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Arnbruck einleiten und die hierfür erforderlichen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt bei der Behörde in Arnbruck vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Trauamt in Arnbruck stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Arnbruck zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.