Standesamt Stein

Anschrift

Standesamt Stein
Hauptstraße 56
90547 Stein


Mail:
standesamt@stadt-stein.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-stein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Stein

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine begründete, meistens legitim erlaubte, belegte Grundlage einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt in Stein erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie selber im Stein auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Stein sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Stein . Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Stein angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Bescheinigungen vorzubringen:

 Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Stein stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stein schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Stein

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Mittelfranken

Kreis
Fürth

Höhe
304 m ü. NHN

Fläche
19,51 km2

Einwohner
14.329 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
734 Einwohner je km2

Postleitzahl
90547

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel
09 5 73 127

Bürgermeister
Kurt Krömer (SBG Steiner Bürger-Gemeinschaft)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stein

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