Standesamt Wartenberg (Bayern) Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Wartenberg (Bayern) Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Wartenberg (Bayern) verbindlich die Geburt einer Person in Wartenberg (Bayern) und beinhaltet entscheidende Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Geburtslocation sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Wartenberg (Bayern)

Standesamt Wartenberg (Bayern)
Marktplatz 8
85456 Wartenberg


Mail:
standesamt@wartenberg.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Wartenberg (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Wartenberg (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wartenberg (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wartenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wartenberg (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wartenberg (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Wartenberg (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Wartenberg (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Wartenberg (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Wartenberg (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wartenberg (Bayern)geboren wurden, beim Standesamt Wartenberg (Bayern) beantragt werden.

Hier einige verschiedene Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Wartenberg (Bayern) die Geburtsurkunde aus. Es gibt variantenreiche Versionen der Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Wartenberg (Bayern) eine neue Urkunde bitten. Dafür werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wartenberg (Bayern)

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine behördliche, vorwiegend juristisch zugestandene, festgemachte Form eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung bei der Behörde in Wartenberg (Bayern) einleiten und die dafür wichtigen Papiere erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Wartenberg (Bayern) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Wartenberg (Bayern) berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Wartenberg (Bayern) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.