Standesamt Theilenhofen

Anschrift

Standesamt Theilenhofen
Marktplatz 23
91710 Gunzenhausen


Mail:
standesamt@gunzenhausen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Theilenhofen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gunzenhausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Theilenhofen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Theilenhofen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Theilenhofen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Theilenhofen eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Theilenhofen das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird für verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Theilenhofen eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Theilenhofen

Definition

Eine Heirat benennt eine begründete, meistenteils zulässig zugestandene, gestärkte Bestätigung einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt in Theilenhofen erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Theilenhofen vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Trauamt in Theilenhofen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Theilenhofen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Theilenhofen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Mittelfranken

Kreis
Weißenburg-Gunzenhausen

Höhe
416 m ü. NHN

Fläche
82,72 km2

Einwohner
16.860 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
204 Einwohner je km2

Postleitzahl
91710

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
WUG, GUN

Gemeindeschlüssel
09 5 77 136

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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