Standesamt Eggstätt Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Eggstätt. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Eggstätt verbindlich die Geburt einer Person in Eggstätt und beinhaltet entscheidende Daten wie Name, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Eggstätt

Standesamt Eggstätt
Obinger Straße 7
83125 Eggstätt


Mail:
standesamt@eggstaett.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Eggstätt Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Eggstätt Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eggstätt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eggstaett.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eggstätt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eggstätt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Eggstätt
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Eggstätt
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Eggstätt
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Eggstätt

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Eggstätt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Eggstätt eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Eggstätt die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird für vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Eggstätt eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eggstätt

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine behördliche, gewöhnlich gerecht geregelte, verankerte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt in Eggstätt anmelden und die dafür unerlässlichen Dokumente erhalten. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Eggstätt erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Eggstätt sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Eggstätt ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Eggstätt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.