Standesamt Königsberg in Bayern

Anschrift

Standesamt Königsberg in Bayern
Marktplatz 7
97486 Königsberg in Bayern


Mail:
standesamt@koenigsberg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königsberg in Bayern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@koenigsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königsberg in Bayern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Königsberg in Bayern

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, weitgehend rechtlich erlaubte, verankerte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Königsberg in Bayern aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Königsberg in Bayern vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
 

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Heirat bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim Standesamt Königsberg in Bayern. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Königsberg in Bayern gemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Unterschiede bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

Kommen Sie aus dem Ausland?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung festlegen.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind folgende Belege vorzuweisen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Replikate gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Königsberg in Bayern beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Königsberg in Bayern zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Königsberg in Bayern

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Haßberge

Höhe
280 m ü. NHN

Fläche
61,88 km2

Einwohner
3630 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
59 Einwohner je km2

Postleitzahl
97486

Vorwahl
09525

KFZ Kennzeichen
HAS, EBN, GEO, HOH

Gemeindeschlüssel
09 6 74 164

Bürgermeister
Claus Bittenbrünn (CSU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

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Königsberg in Bayern

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