Standesamt Lauf a.d.Pegnitz Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Lauf a.d.Pegnitz Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Lauf a.d.Pegnitz Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Lauf a.d.Pegnitz und beinhaltet relevante Daten wie Vor- und Nachname, Datum der Geburt, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Lauf a.d.Pegnitz

Standesamt Lauf a.d.Pegnitz
Urlasstrasse 22
91207 Lauf a.d.Pegnitz


Mail:
standesamt@lauf-a-d-pegnitz.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Lauf a.d.Pegnitz Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Lauf a.d.Pegnitz Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauf a.d.Pegnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lauf-a-d-pegnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauf a.d.Pegnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lauf a.d.Pegnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Lauf a.d.Pegnitz
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Lauf a.d.Pegnitz
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Lauf a.d.Pegnitz
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Lauf a.d.Pegnitz

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Lauf a.d.Pegnitz geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Lauf a.d.Pegnitz beantragen.

Hier sind einige Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Lauf a.d.Pegnitz die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Versionen von Geburtsdokumenten, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Lauf a.d.Pegnitz eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lauf a.d.Pegnitz

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine erklärte, zumeist rechtlich rechtmäßige, festgemachte Bestätigung einer Vereinigung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Lauf a.d.Pegnitz erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim Standesamt Lauf a.d.Pegnitz antreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Lauf a.d.Pegnitz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lauf a.d.Pegnitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.