Standesamt Feldkirchen (LK München)

Anschrift

Standesamt Feldkirchen (LK München)
Postfach 1249
85619 Feldkirchen


Mail:
standesamt@feldkirchen-lk-muenchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Feldkirchen (LK München) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@feldkirchen-lk-muenchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Feldkirchen (LK München).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Feldkirchen (LK München)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Feldkirchen (LK München) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Feldkirchen (LK München) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Feldkirchen (LK München) das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei vielfältige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Feldkirchen (LK München) eine neue Urkunde beantragen. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Feldkirchen (LK München)

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, meistens zulässig zugestandene, untermauerte Form einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt Feldkirchen (LK München) einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Feldkirchen (LK München) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Feldkirchen (LK München) sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Amt in Feldkirchen (LK München) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.