Standesamt Reuth b.Erbendorf Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie jegliche Informationen zur Standesamt Reuth b.Erbendorf Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Reuth b.Erbendorf verbindlich die Geburt einer Person in Reuth b.Erbendorf und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Datum der Geburt, Geburtslocation sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Reuth b.Erbendorf

Standesamt Reuth b.Erbendorf
Hauptstraße 1
92703 Krummennaab


Mail:
standesamt@reuth-b-erbendorf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Reuth b.Erbendorf Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Reuth b.Erbendorf Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reuth b.Erbendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@reuth-b-erbendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reuth b.Erbendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Reuth b.Erbendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Reuth b.Erbendorf
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Reuth b.Erbendorf
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Reuth b.Erbendorf
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Reuth b.Erbendorf

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Reuth b.Erbendorfgeborene Personen beim Standesamt Reuth b.Erbendorf zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Reuth b.Erbendorf die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Typen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht bei diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Reuth b.Erbendorf eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür benötigt man meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Reuth b.Erbendorf

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, weitgehend legitim rechtmäßige, verankerte Kennzeichung eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Reuth b.Erbendorf anzeigen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Reuth b.Erbendorf auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Reuth b.Erbendorf antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Reuth b.Erbendorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.