Standesamt Flintsbach a.Inn

Anschrift

Standesamt Flintsbach a.Inn
Kirchstraße 9
83126 Flintsbach a.Inn


Mail:
standesamt@flintsbach-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Flintsbach a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@flintsbach-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Flintsbach a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Flintsbach a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Flintsbach a.Inn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Flintsbach a.Inn beantragen.

Hier einige mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Flintsbach a.Inn die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Arten von Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Flintsbach a.Inn eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Flintsbach a.Inn

Definition

Eine Verehelichung benennt eine bewiesene, zumeist rechtlich legale, untermauerte Basis eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Amt in Flintsbach a.Inn aufnehmen und die hierfür relevanten Papiere erhalten. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Flintsbach a.Inn auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Flintsbach a.Inn antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Flintsbach a.Inn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Flintsbach a.Inn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.