Standesamt Neunkirchen (Bayern)

Anschrift

Standesamt Neunkirchen (Bayern)
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt


Mail:
standesamt@neunkirchen.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunkirchen (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neunkirchen (Bayern)geborene Personen beim Standesamt Neunkirchen (Bayern) zu beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Neunkirchen (Bayern) die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Arten von Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei verschiedene Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Neunkirchen (Bayern) eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunkirchen (Bayern)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, überwiegend juristisch zulässige, gefestigte Begründung eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt Neunkirchen (Bayern) anmelden und die hierfür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Neunkirchen (Bayern) auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Standesamt in Neunkirchen (Bayern) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neunkirchen (Bayern) zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.