Standesamt Eching (LK Landshut)

Anschrift

Standesamt Eching (LK Landshut)
Hauptstraße 12
84174 Eching


Mail:
standesamt@eching-lk-landshut.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eching (LK Landshut) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eching-lk-landshut.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eching (LK Landshut).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eching (LK Landshut)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Eching (LK Landshut) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Eching (LK Landshut) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Eching (LK Landshut) das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Kategorien der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird benötigt zu vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Eching (LK Landshut) eine neue Urkunde bitten. Hierfür werden normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eching (LK Landshut)

Definition

Eine Heirat definiert eine anerkannte, meistens zulässig rechtmäßige, gestärkte Bestätigung einer Beziehung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Eching (LK Landshut) anmelden und die dafür notwendigen Dokumente holen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Eching (LK Landshut) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Eching (LK Landshut) sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt gewünscht sein! Das Stadtbüro in Eching (LK Landshut) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Eching (LK Landshut) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.