Standesamt Gmund a.Tegernsee

Anschrift

Standesamt Gmund a.Tegernsee
Postfach 86
83701 Gmund a.Tegernsee


Mail:
standesamt@gmund-a-tegernsee.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gmund a.Tegernsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gmund-a-tegernsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gmund a.Tegernsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gmund a.Tegernsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Gmund a.Tegernseegeboren wurden, beim Standesamt Gmund a.Tegernsee beantragt werden.

Hier einige einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Gmund a.Tegernsee die Urkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Gmund a.Tegernsee einen Ersatz anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gmund a.Tegernsee

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine bewiesene, überwiegend juristisch geregelte, gestärkte Grundlage eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Gmund a.Tegernsee aufnehmen und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Gmund a.Tegernsee erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt gewünscht sein! Das Trauamt in Gmund a.Tegernsee stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gmund a.Tegernsee zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.