Standesamt Eggstätt

Anschrift

Standesamt Eggstätt
Obinger Straße 7
83125 Eggstätt


Mail:
standesamt@eggstaett.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eggstätt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eggstaett.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eggstätt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eggstätt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Eggstätt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Eggstätt geboren sind.

Nachstehend sind verschiedene Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Eggstätt die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien von Geburtsbescheinigungen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Eggstätt eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eggstätt

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine begründete, meistens legitim erlaubte, gefestigte Erklärung einer Bindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt in Eggstätt einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie selber bei der Behörde in Eggstätt antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Eggstätt antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Dokumente gefordert sein! Das Amt in Eggstätt berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.