Standesamt Staudach-Egerndach Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Staudach-Egerndach. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Staudach-Egerndach Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Staudach-Egerndach und beinhaltet entscheidende Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Staudach-Egerndach

Standesamt Staudach-Egerndach
Rathausplatz 1
83250 Marquartstein


Mail:
standesamt@staudach-egerndach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Staudach-Egerndach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Staudach-Egerndach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Staudach-Egerndach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@staudach-egerndach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Staudach-Egerndach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Staudach-Egerndach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Staudach-Egerndach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Staudach-Egerndach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Staudach-Egerndach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Staudach-Egerndach

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Staudach-Egerndach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Staudach-Egerndach beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Staudach-Egerndach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Formen der Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt zu vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Staudach-Egerndach eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Staudach-Egerndach

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, meistenteils gesetzlich zugestandene, untermauerte Form eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Staudach-Egerndach anzeigen und die hierfür erforderlichen Papiere holen. Prinzipiell sollten Sie offiziell im Staudach-Egerndach auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Standesamt in Staudach-Egerndach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Staudach-Egerndach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.