Standesamt Großlangheim

Anschrift

Standesamt Großlangheim
Schwarzacher Straße 4
97320 Großlangheim


Mail:
standesamt@grosslangheim.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großlangheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grosslangheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großlangheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großlangheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Großlangheim geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Großlangheim beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Großlangheim die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Typen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu diverse bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Großlangheim einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großlangheim

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine erklärte, vorwiegend rechtlich geregelte, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt Großlangheim anmelden und die hierbei relevanten Papiere beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt im Großlangheim vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Großlangheim berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.