Standesamt Kirchheim i.Schw. Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie umfassende Informationen zur Standesamt Kirchheim i.Schw. Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Kirchheim i.Schw. Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Kirchheim i.Schw. und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kirchheim i.Schw.

Standesamt Kirchheim i.Schw.
Marktplatz 6
87757 Kirchheim i.Schw.


Mail:
standesamt@kirchheim-i-schw.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kirchheim i.Schw. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kirchheim i.Schw. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchheim i.Schw. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchheim-i-schw.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchheim i.Schw..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchheim i.Schw.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kirchheim i.Schw.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kirchheim i.Schw.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kirchheim i.Schw.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kirchheim i.Schw.

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Kirchheim i.Schw. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kirchheim i.Schw. eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Kirchheim i.Schw. die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Arten von Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Kirchheim i.Schw. eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchheim i.Schw.

Definition

Eine Ehe definiert eine dokumentierte, vorwiegend rechtens rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung eines Bündnisses von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Kirchheim i.Schw. anzeigen und die dazu relevanten Dokumente beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Kirchheim i.Schw. erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Kirchheim i.Schw. sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Amt in Kirchheim i.Schw. berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kirchheim i.Schw. zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.