Standesamt Unterneukirchen Geburtsurkunde

Hier finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Unterneukirchen. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Unterneukirchen Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Unterneukirchen und beinhaltet relevante Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Ort der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Unterneukirchen

Standesamt Unterneukirchen
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen


Mail:
standesamt@unterneukirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Unterneukirchen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Unterneukirchen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Unterneukirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@unterneukirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Unterneukirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Unterneukirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Unterneukirchen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Unterneukirchen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Unterneukirchen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Unterneukirchen

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Unterneukirchen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Unterneukirchen eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Unterneukirchen die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Unterneukirchen eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Unterneukirchen

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, gewöhnlich juristisch erlaubte, gesicherte Begründung einer Bindung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt Unterneukirchen einleiten und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Amt in Unterneukirchen auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Unterneukirchen sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dazu einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Unterneukirchen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Unterneukirchen zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.