Standesamt Oberpöring Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Oberpöring. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Oberpöring verbindlich die Geburt einer Person in Oberpöring und beinhaltet zentrale Daten wie Namensangabe, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Oberpöring

Standesamt Oberpöring
Niederpöring 23
94562 Oberpöring


Mail:
standesamt@oberpoering.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Oberpöring Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Oberpöring Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberpöring vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberpoering.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberpöring.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberpöring

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Oberpöring
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Oberpöring
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Oberpöring
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Oberpöring

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Oberpöringgeboren wurden, beim Standesamt Oberpöring beantragt werden.

Im Weiteren sind einige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Oberpöring das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Oberpöring eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberpöring

Definition

Eine Heirat definiert eine erklärte, meistenteils rechtens zulässige, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt Oberpöring anzeigen und die hierbei wichtigen Papiere besorgen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Amt in Oberpöring erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Stadtbüro in Oberpöring beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberpöring zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.