Standesamt Garching b.München

Anschrift

Standesamt Garching b.München
Postfach 1453
85742 Garching b.München


Mail:
standesamt@garching-b-muenchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Garching b.München vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@garching-b-muenchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Garching b.München.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Garching b.München

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Garching b.München ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Garching b.München geboren sind.

Hier sind einige wenige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Garching b.München die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Formen von Geburtsdokumenten, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt zu diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Garching b.München eine neue Urkunde bitten. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Garching b.München

Definition

Eine Heirat beschreibt eine erklärte, vorwiegend juristisch statthafte, verankerte Grundlage einer Vereinigung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt Garching b.München erklären und die hierbei notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie direkt im Garching b.München antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen gefordert sein! Das Amt in Garching b.München beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Garching b.München zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.