Standesamt Bruck

Anschrift

Standesamt Bruck
Postfach 1120
85623 Glonn


Mail:
standesamt@bruck.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bruck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bruck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bruck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bruck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Bruck ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bruck geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Bruck die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Bruck eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bruck

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils legitim legale, untermauerte Form einer Beziehung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt in Bruck erklären und die hierbei relevanten Unterlagen zu erhalten. Unbedingt müssen Sie selbst beim Standesamt Bruck auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Trauamt in Bruck ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bruck schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.