Standesamt Hohenlinden
Anschrift
Standesamt Hohenlinden
Rathausplatz 1
85664 Hohenlinden
Mail: standesamt@hohenlinden.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenlinden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@hohenlinden.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenlinden.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenlinden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hohenlindengeborene Personen beim Standesamt Hohenlinden zu beantragen.
Im Folgenden sind ein paar grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Hohenlinden das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Sorten der Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Gebrauch
Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Hohenlinden eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Hohenlinden
Definition
Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich geregelte, belegte Form einer Vereinigung von zwei Menschen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen können die Trauung bei der Behörde in Hohenlinden erklären und die dafür notwendigen Dokumente besorgen. Unbedingt müssen Sie selber im Hohenlinden vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Hohenlinden sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Hohenlinden berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hohenlinden zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Hohenlinden
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hohenlinden auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hohenlinden.
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